In jüngster Vergangenheit häufen sich Urteile zur Zulässigkeit der Opt-In-Verfahren. Die Tendenz geht klar in die Richtung, dass Double Opt-In Pflicht zum Versenden werblicher E-Mails wird (siehe auch: EmailMarketingTipps). Der Tenor: Andere Opt-In-Verfahren sind nicht geeignet, eine Einwilligung nachzuweisen – ein Problem für den Versender, der stets hierfür die Beweislast trägt.
Zu den jüngeren Urteilen des
- AG Berlin Mitte (Urt. v. 11.6.08 – Az. 21 C 43/08),
- LG Essen (Urt. v. 20.4.09 – Az.: 4 O 368/08) und
- AG Düsseldorf (Urt. v. 14.7.09 – Az.: 48 C 1911/09)
gesellt sich nun das vom
- LG Heidelberg (Urt. v. 23.09.2009 – Az.: 1 S 15/09)
Im Fall erhielt der Kläger – ein Rechtsanwalt – unverlangt einen Newsletter, für den der beklagte Versender eine Einwilligung durch Confirmed Opt-In als gegeben sah. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und stellte heraus, dass durch Double Opt-In auch bei Untätigsein des Adressaten eine unverlangte Zusendung von Werbung hätte verhindert werden können. Derartige E-Mails stellen einen rechtswidrigen Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb dar, da dieser durch den Sortierungsaufwand beeinträchtigt wird.
- Beim Vergleich von Single zu Double Opt-In gilt: Qualität > Quantität. Nach Möglichkeit sollten E-Mail-Adressen durch Double Opt-In verifiziert werden. Tipps zur Optimierung des Double Opt-In-Prozesses finden Sie unter dem Schlagwort “Double Opt-In“.
(Via online-und-recht.de)
Abgelegt unter: Recht
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1 Kommentar
1. Links: Newsletterdesign, &hellip | 23. Januar 2010 um 09:09
[...] Urteil: Confirmed Opt-In reicht nicht aus Gerichte kommen zunehmend zu dem Urteil, dass das Confirmed Opt In Verfahren für den Versand von werblichen Mails nicht ausreicht und nur das Double Opt In Verfahren eine Einwilligung nachweisen kann. René Kulka hat aktuelle Urteile zusammengefasst. [...]
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